GUN
POWER GmbH
1. Vertragsabschluß
a.) Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden
Bedingungen ab, auch wenn wir uns bei ständiger Geschäftsbeziehung
künftig nicht ausdrücklich darauf berufen.
b.) Unsere Angebote sind freibleibend. Verpflichtet sind wir nur
nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Änderungen bedürfen der Schriftform.
c.) Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von
uns schriftlich anerkannt worden sind.
2. Preise
Den Preisen liegen immer die aktuellen, gültigen Lohn- und
Materialkosten zugrunde. Wir sind berechtigt, bei nach Vertragsabschluß
eintretenden Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen
von Frachten, Zöllen und sonstigen Abgaben, die Preise zu
berichtigen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs-
und Transportkosten. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Diese können bis zu 15%überschritten werden.
3. Lieferungen
a.) Die Lieferungen erfolgen, soweit die Ware vorrätig ist,
vorausgesetzt die Fertigung und der Transport werden nicht durch
Ereignisse höherer Gewalt verzögert.
b.) Die Ware ist sofort nach Empfang durch den Besteller oder
seine Beauftragten auf Transportschäden zu überprüfen.
Äußerlich sichtbare Schäden sind sofort nach Übernahme
dem Frachtführer bzw. bei Abholung in unserem Geschäft
gegenüber unserem Personal geltend zu machen.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe,
Betriebsstörungen, Verzögerungen und der Anlieferung
wesentlicher Teile und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche
und trotz Anwendung der nach den Verhältnissen des Einzelfalles
zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse, gleichgültig,
ob sie bei uns oder unserem Vorlieferanten eintreten, befreien
uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung
von den Leistungspflichten. Wird durch die vorgenannten Ereignisse
die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von
der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer vom Vertrag
zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann. Treten die
vorgenannten Hindernisse beim Käufer ein, so gelten die gleichen
Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner
sind verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren dem anderen Teil derartige
Hindernisse unverzüglich mitzuteilen. Die Ware wird per Post
oder Systemgut geliefert. Die Versandkosten betragen pauschal
19.- DM innerhalb Deutschlands. Bei Postversand/Nachnahme wird
vom Zusteller zusätzlich eine Nachnahmegebühr von 3.-
DM erhoben. Nachlieferungen sind innerhalb Deutschlands grundsätzlich
versandkostenfrei.
c.) Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Zustellgebühren am Empfangsort gehen zu Lasten des Empfängers.
Die Wahl des Versandweges und des Versandmittels bleibt uns überlassen.
Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet im Namen und für
Rechnung des Käufers zu versichern. Porto und Verpackung
und alle anfallenden Versandkosten werden grundsätzlich dem
Käufer in Rechnung gestellt. Teillieferungen und Teilleistungen
sind zulässig. Jede Teillieferung und -leistung gilt in diesem
Falle als selbständige Lieferung.
d.) Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt,
nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Gewährleistung
Mängel, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der
Ware erkannt werden, müssen binnen 14 Tagen nach Empfang
der Ware schriftlich angezeigt werden. Andere Mängel müssen
unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens aber
6 Monate nach Empfang der Ware, schriftlich angezeigt werden.
Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung unserer Waren
haben Sie das Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder
Wandlung zu verlangen, sofern wir uns nicht bereit erklären,
innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel zu beseitigen oder
die Ware zurückzunehmen und Ersatz zu liefern. Die Gewährleistungsfristen
verfallen zu dem Zeitpunkt, an dem an der Ware Änderung irgendwelcher
Art vorgenommen werden. Insbesondere Arbeiten, die über den
normalen Gebrauch der Ware hinausgehen. Natürlicher Verschleiß
ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
5. Haftung für Oberflächenveredelung und Werkstattarbeiten
Unsere Haftung ist in jedem Falle beschränkt auf den direkten
Wert der Oberflächenveredelung oder Werkstattarbeiten.
6. Garantie
Auf von uns gebaute und von uns beschichtete Waffen gewähren
wir bei sachgemäßer Behandlung ein Jahr volle
Garantie.
7. Zahlungsbedingungen
a.) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich per Rechnung. Nach
Absprache ist Lieferung per Nachnahme oder Vorkasse möglich.
Grundsätzlich beträgt das Zahlungsziel 7 Tage rein netto.
Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe der banküblichen Kreditzinsen, mindestens aber
in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Käufer ist jedoch
berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzuges
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
b.) Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug oder werden
Umstände bekannt, die Kreditwürdigkeit des Bestellers
in Frage stellen, werden sämtliche Forderungen, auch solche,
für die wir zahlungshalber Wechsel oder Schecks hereingenommen
haben, sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen
c.) Aufrechnung und Zurückhaltungsrechte wegen Gegenansprüchen
sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Zurückbehaltungsrechte
sind immer ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen
8. Rücksendungen
Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Der Rücksendung
ist eine Kopie der Rechnung beizufügen. Falschlieferungen
werden nur in unbeschädigter Originalverpackung zurückgenommen.
Festbestellte Waren können nur zurückgenommen werden,
wenn das mit uns schriftlich vereinbart wurde. Die Rücksendung
von Sonderanfertigungen ist nicht möglich. Für Gutschriften
ordnungsgemäß bestellter und gelieferter Ware, wird
eine Bearbeitungsgebühr von 10,-- DM berechnet.
9. Eigentumsvorbehalt
a) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der Liefergegenstand
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher dem
Lieferer gegen den Besteller im Zeitpunkt der Auslieferung gegen
den Besteller aus der Geschäftsverbindung in Haupt- und Nebensache,
zustehenden Forderungen, Eigentum des Lieferers.
b) Der Besteller ist in stets widerruflicher Weise berechtigt,
den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden.
Die Verarbeitung oder Verbindung erfolgt für den Lieferer,
der Eigentum an den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden
Gegenstand erwirbt. Soweit durch die Verarbeitung das Eigentum
des Lieferers untergeht, überträgt der Besteller dem
Lieferer bereits heute, das Eigentum an dem durch die Verarbeitung
neu entstehenden Gegenstand. Zwischen Lieferer und Besteller besteht
über den Eigentumsübergang Einigkeit. Der Besteller
verwahrt den neuen Gegenstand mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für den Lieferer.
c) Der Besteller ist in stets widerruflicher Wiese berechtigt,
die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern.
Er tritt bereits heute seine Forderungen aus der Weiterveräußerung
an den Lieferer ab. Macht der Lieferer von seinem Eigentumsvorbehalt
Gebrauch, so ist er berechtigt die Vorbehaltsware freihändig
zu verwerten. Soweit der Verwertungserlös zur Abdeckung der
vom Besteller geschuldeten Zahlung nicht ausreicht, bleibe seien
Zahlungsverpflichtung bestehen. Die Kosten der Verwertung trägt
der Besteller.
d) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, sowie die Pfändung
der Vorbehaltsware durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
Der Besteller darf die Vorbehaltsware weder verpfänden, noch
zur Sicherung übereignen. Bei Zwangsvollstreckungen in die
Vorbehaltsware, bei deren Beschlagnahme oder bei sonstigen Verfügungen
durch Dritte hierüber, hat er den Lieferer unverzüglich
zu benachrichtigen.
10. Abtretungsverbot
Der Käufer ist ohne unsere vorherige Zustimmung, die nicht
unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderungen
gegen uns durch Dritte einziehen zu lassen oder an Dritte abzutreten.
11. Datenschutz
Der Besteller erteilt seine Zustimmung, daß die zu seiner
Person im Rahmen der Zweckerfüllung gespeicherten Daten mittels
der EDV verarbeitet werden dürfen (§26 BDSG).
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für
sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt,
wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inlandverlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Bestellung (telefonisch oder per Internet)
binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Lieferung
widerrufen. Wichtig: Nach der gesetzlichen Regelung §3Abs.
2 Fernabsatzgesetz besteht kein Widerrufsrecht für folgende
Produkte: Nach Ihren Vorgaben angefertigte Waffen oder Sonderanfertigungen.
Ihr Widerruf muss keine Begründungenthalten und sollte entweder
schriftlich per Brief oder Fax (oder auf einem anderen dauerhaften
Datenträger) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
Bei schriftlich erklärtem Widerruf genügt zur Fristwahrung
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an oben genannte Adresse.
Nach Eingang Ihres Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle
Zahlungen zurück zu erstatten. Sie sind verpflichtet, die
Ware zurückzusenden. Bei Widerruf durch Rücksendung
der Ware genügt zur Fristwahrung die Aufgabe zur Post oder
Übergabe an einen anderen Transporteur.
14. Teilunwirksamkeit
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
Punkte in seinen übrigen Bestandteilen verbindlich. Die Vertragspartner
verpflichten sich bei der Schaffung einer rechtswirksamen Regelung
mitzuwirken, die dem Zweck und der wirtschaftlichen Bedeutung
der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils einer Bestimmung
entspricht oder möglichst nahe kommt.
Geschäftsführer Elfi Sannwald-Kunkel HRB Nr.10372 Amtsgericht Offenbach Main Steuer Nr.: 035 234 65914
Offenbach den 01.09.2004